Impressum

COPYRIGHT
Sabrina Mulas Graphic Design
Sabrina Mulas
Weissensteinstrasse 2
CH-4500 Solothurn
info@smgraphicdesign.ch
www.smgraphicdesign.ch
UID: CHE-294.049.463

NUTZUNGSBEDINGUNGEN
Copyright: Alle Rechte vorbehalten. Alle auf dieser Website enthaltenen Informationen und Abbildungen – sofern nicht anders vermerkt – sind Eigentum von «Sabrina Mulas Graphic Design». Ohne schriftliche Genehmigung von «Sabrina Mulas Graphic Design» dürfen Informationen und Dienste auf dieser Website nicht modifiziert, kopiert, verteilt, übertragen, angezeigt, vervielfältigt, veröffentlicht, weitergeleitet oder verkauft bzw. daraus abgeleitete Werke erstellt werden.

Hyperlinks: Die Website enthält Hyperlinks zu anderen Sites. «Sabrina Mulas Graphic Design» ist nicht für den Inhalt oder die Datenschutzrichtlinien dieser Websites verantwortlich. Bitte lesen Sie die Datenschutzrichtlinien dieser verknüpften Sites, da diese nicht unbedingt mit denjenigen von www.smgraphicdesign.ch identisch sind.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden AGB sind integraler Bestandteil der Offerte und regeln die Zusammenarbeit bis zur Unterzeichnung des Agenturvertrages. Von den Konditionen in den AGB kann im gemeinsamen Einverständnis im Rahmen des Vertrages abgewichen werden. Die Kosten- voranschläge verstehen sich exkl. MwSt.

1 BEZIEHUNG ZU AUFTRAGGEBERN

1.1    «Sabrina Mulas Graphic Design» verpflichtet sich, die übertragenen Arbeiten sorgfältig auszuführen. Für Sachmängel haftet «Sabrina Mulas Graphic Design» nur bei grobem Verschulden. Die Haftung für Subunternehmer wird vollständig ausgeschlossen. Die Mängelrechte von «Sabrina Mulas Graphic Design» gegenüber den Subunternehmern werden, soweit gesetzlich möglich, dem Kunden abgetreten. Die «Sabrina Mulas Graphic Design» vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen werden vertraulich behandelt.

2 URHEBERRECHT UND GEISTIGES EIGENTUM

2.1    Sämtliche Rechte (Urheberrechte und andere) an den Leistungen von «Sabrina Mulas Graphic Design» bleiben bei «Sabrina Mulas Graphic Design». Der Kunde erwirbt mit der Begleichung der Rechnungen von «Sabrina Mulas Graphic Design» ein Nutzungsrecht für die Dauer der Zusammenarbeit. Die Übertragung dieser Rechte auf Dritte oder verbundene Unternehmen bedarf der schriftlichen Zustimmung von «Sabrina Mulas Graphic Design». Nach Beendigung der Zusammenarbeit dürfen die Leistungen von «Sabrina Mulas Graphic Design» nur mit ihrer ausdrücklicher Zustimmung und gegen Leistung einer Entschädigung weiterverwendet werden.

2.2    Das Urheberrecht sämtlicher durch «Sabrina Mulas Graphic Design» geschaffenen Werke (Entwürfe, Skizzen, Konzepte, Texte, gestalterische Ideen u.a.) bleibt vollständig bei «Sabrina Mulas Graphic Design». «Sabrina Mulas Graphic Design» allein bestimmt über die Verwendung. Ohne ausdrückliche Zustimmung von «Sabrina Mulas Graphic Design» dürfen keine Änderungen an den Werken vorgenommen werden. Das geistige Eigentum der Werke von «Sabrina Mulas Graphic Design» wird geschützt durch das Bundesgesetzt über das urheberrecht und anverwandte Schutzrechte.

2.3    Die Nutzung der von «Sabrina Mulas Graphic Design» erarbeiteten Werke steht dem Auftraggeber lediglich im Rahmen des Auftrags zu. Soweit keine andere Abmachung erfolgt, bezieht sich die Nutzung auf die Erstverwendung; Folgenutzungen sind ausgeschlossen (vgl. Ziff. 2.3). Werden Auftragsunterlagen dem Auftraggeber ganz oder teilweise ausgehändigt, so dürfen diese vom Auftraggeber ausschliesslich im Rahmen des Auftrags genutzt werden; insbesondere dürfen diese Unterlagen nicht für andere Zwecke oder andere Medien verwendet werden. Der Auftraggeber hat die Agentur über weitere Nutzungen zu unterrichten.

2.4    Folgenutzungen und Nutzungen für andere Zwecke, Medien, Produkte, Dienstleistungen und Märkte sind zusätzlich zum für die Erstverwendung von «Sabrina Mulas Graphic Design» in Rechnung gestellten Honorar wie folgt zu entschädigen:
– für jeden weiteren Einsatz (Folgenutzungen) 50 – 100 % des Honorars
– für jede zusätzliche Verwendung (Zweck, Medien, Produkt, Dienstleistung, Markt) 100 – 200 % des Honorars

Zwischen den Vertragsparteien kann für alle Verwendungsrechte eine einmalige Abgeltung vereinbart werden:
– bei Kennzeichnungselementen (Signete, Bild-, Wort- oder dreidimensionale Marken) 100 – 500 % des Honorars
– bei Verpackungsgestaltungen und speziellen Systemlösungen 100 – 300 % des Honorars

2.5    «Sabrina Mulas Graphic Design» verpflichtet sich, Auftragsunterlagen, Reinzeichnungen etc. während eines Jahres nach Fertigstellung des Werkes an ihrem Geschäftsdomizil aufzubewahren. Darüber hinaus ist die von der Aufbewahrung befreit, wenn nicht der Auftraggeber anders lautende schriftliche Weisungen erteilt.

2.6    Im Übrigens gelten die einschlägigen Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts über den einfachen Auftrag und des Bundesgesetztes über das Urheberrecht und anverwandte Schutzrechte.

3 VERGÜTUNG

3.1    «Sabrina Mulas Graphic Design» erstellt für ihre Leistungen Rechnungen entweder in Form von monatlichen, anteilsmässigen Rechnungen oder projektbezogene Rechnungen. Rechnungen von «Sabrina Mulas Graphic Design» werden nach Rechnungsstellung (Rechnungsdatum), in jedem Fall innerhalb von 30 Tagen zur Zahlung fällig. «Sabrina Mulas Graphic Design» hat Anspruch auf angemessene Akonto-Zahlungen.

3.2    Rechnungen von Dritten werden grundsätzlich auf den Namen des Kunden ausgestellt. Es gelten die Zahlungsbedingungen des Rechnungsstellers. Werden nach Absprache Rechnungen für Drittleistungen auf «Sabrina Mulas Graphic Design» ausgestellt und durch diese bezahlt, wird dem Kunden spätestens 30 Tage vor Anfall eine Akonto-Rechnung über mind. 75% der budgetierten Fremdleistungen gestellt. «Sabrina Mulas Graphic Design» belegt am Ende eines Projektes/Teilprojektes alle entstandenen Fremdkosten und verrechnet die Akonto-Zahlung sowie offene Rechnungen in einer Abschlussrechnung. Geht «Sabrina Mulas Graphic Design» in Ausnahmefällen für die Bezahlung von Drittleistungen in Vorleistung, wird eine Gebühr von 15% auf dem Rechnungsnetto erhoben.

3.3    Allgemein ist für die Rechnungserstellung in Fremdwährungen der in der Offerte angegebene CHF-Mittelkurs ausschlaggebend. Allfällige Währungsdifferenzen zwischen Offerte und tatsächlicher Rechnung gehen zu Lasten des Kunden. Vorbehältlich anderer Vereinbarung verstehen sich die von «Sabrina Mulas Graphic Design» unterbreiteten eigenen und fremden Preise in den Kostenvoranschlägen mit einer Abweichung von +-10%.

3.4    Der Kunde verpflichtet sich «Sabrina Mulas Graphic Design» sämtliche Auslagen und Aufwendungen, welche dieser in Ausführung von «Sabrina Mulas Graphic Design» übertragenen Aufgaben entstanden sind, zu ersetzen. Insbesondere schliesst die Vergütung von «Sabrina Mulas Graphic Design», sofern nicht anders geregelt, folgendes nicht mit ein: Fremdkosten wie Reisekosten, Übersetzungen, Vervielfältigung von Dokumenten, Fotos, Dias, Bild-, Daten- und Tonträger, Druck- und Lithokosten sowie Honorare Dritter wie Fotografen, Internetprogrammierern und sonstigen Dienstleistern der Werbe-, Medien- und Druckbranche. Diese Kosten werden separat in Rechnung gestellt.

3.5    Reduziert oder annulliert der Auftraggeber einen Auftrag, so hat «Sabrina Mulas Graphic Design» Anspruch auf das Honorar für die getätigten Arbeiten und Aufwendungen und auf Wiedergutmachung aller entstandenen Schäden. «Sabrina Mulas Graphic Design» kann die bereits erarbeiteten Werke weiterverwenden.

4 DAUER UND KÜNDIGUNG

4.1       Diese AGB gelten automatisch ab Auftragserteilung durch den Kunden. Es gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Die Kündigung hat jeweils schriftlich und auf das Ende eines Monats zu erfolgen. Der Kunde ist sich bewusst, dass «Sabrina Mulas Graphic Design» zur Erfüllung der dieser Vereinbarung zugrundeliegenden Leistungen Personal und Infrastruktur reserviert und bereitstellt. Kündigt der Kunde die Zusammenarbeit ohne Einhaltung der dreimonatigen Frist, so gilt die Kündigung als zur Unzeit erfolgt und der Kunde schuldet «Sabrina Mulas Graphic Design» eine Konventionalstrafe in der Höhe von 25% des Honorars der vorangegangenen 12 Monate zusammengezählt (bzw. bei unterjährigem Arbeitsverhältnis 25% des vorgesehenen Jahreshonorars). Die Geltendmachung weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Liegt eine unterzeichnete Offerte vor, ist diese frühestens auf das Ende der definierten Laufzeit zu künden.